Sehr geehrte Damen und Herren, liebe FH-Mitglieder,
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die US-Zölle auf Schweizer Exporte informieren. Diese Mitteilung schließt sich an unsere früheren Mitteilungen zur US-Handelspolitik an und soll den Stand der Dinge, die jüngsten Ankündigungen und ihre möglichen Auswirkungen auf unsere Branche verdeutlichen.
Effektive Umsetzung des einheitlichen Steuersatzes von 15%.
Die US-Behörden haben offiziell die Modalitäten für die effektive Anwendung des einheitlichen Steuersatzes von 15% veröffentlicht. Importe von Uhren aus der Schweiz unterliegen nun diesem Satz. Andererseits werden Waren – wie bestimmte Uhrenschatullen -, die vor dem 2. April 2025 bereits mit einem Zollsatz von mehr als 15% belegt waren, wieder diesen höheren Zöllen unterworfen.
Rückwirkung und Erstattungsansprüche
Die Rückwirkung auf den 14. November bietet die Möglichkeit einer Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags. In den USA zu viel gezahlte Zölle können vom Importeur über das ACH-Verfahren zurückgefordert werden. ACH Refund Process (Rückerstattungsverfahren) (ACH) derU.S. Customs and Border Protection beantragt werden. Nach der Anmeldung über das ACE-Portal oder über ein manuelles Formular wird die Erstattung automatisch auf das angegebene US-Bankkonto überwiesen.
Für noch nicht erledigte Anmeldungen(unliquidated entries), für die bereits geschätzte Zollgebühren hinterlegt wurden, können Importeure eine Korrektur über eine Post-Summary Correction (PSC) vornehmen und eine Erstattung beantragen. Sobald das PSC genehmigt ist, wird die Erstattung als Teil der Behandlung gezahlt.
Für bereits erledigte Steuererklärungen(liquidated entries) kann innerhalb von 180 Tagen nach der Erledigung gemäß Artikel 19 U.S.C. § 1514 einProtest eingereicht werden, um eine Erstattung zu beantragen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.