FH Newsletter – Fokus USA – 21.04.2026

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe FH-Mitglieder,

Hiermit möchten wir Sie über die neuesten Entwicklungen hinsichtlich der US-Zölle auf Schweizer Exporte informieren. Diese Mitteilung knüpft an unsere früheren Mitteilungen zur US-Handelspolitik an und soll einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge, die jüngsten Ankündigungen und deren mögliche Auswirkungen auf unsere Branche geben.

 

Erstattung von Zöllen

Unter Berücksichtigung des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 20. Februar 2026 hat die US-Regierung die Einführung eines Verfahrens zur Rückerstattung der bisher erhobenen sogenannten Gegenzölle angekündigt.

 

Dieses System wird jedoch schrittweise eingeführt. Eine erste Phase, die am 20. April 2026 gestartet wurde, umfasst die noch nicht abgerechneten Meldungen sowie diejenigen, die in den letzten 80 Tagen abgerechnet wurden.

 

Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) stellt eine spezielle Seite zur Verfügung, auf der die wichtigsten Informationen zu dieser Regelung (Funktionsweise, Teilnahmebedingungen, praktische Unterlagen) zusammengefasst sind, sowie eine FAQ-Liste, die Klarheit über die Anwendungsfälle und die zu unternehmenden Schritte schafft.

 

Die zuvor beschriebenen Verfahren sind somit hinfällig. Es gelten ausschließlich die auf der Website der CBP veröffentlichten Informationen.

 

Zusammenfassung der aktuellen Tariflage

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat die US-Regierung neue Zölle eingeführt.

 

Seit dem 24. Februar 2026 unterliegen Schweizer Exporte somit den vor April 2025 geltenden Zöllen, zu denen ein Aufschlag von 10 % hinzukommt. Für die Uhrenindustrie liegen diese Grundzölle im Durchschnitt bei 5 %.

 

Diese Maßnahmen sind befristet (maximal 150 Tage) und können sich ändern, da die Verwaltung über weitere Instrumente verfügt, die zur Einführung zusätzlicher Abgaben führen können.

 

Neue Maßnahmen der USA

Die Vereinigten Staaten haben am 11. und 12. März 2026 zwei Untersuchungen eingeleitet, die sich insbesondere gegen die Schweiz richten. Dieses Verfahren ermöglicht es der US-Regierung, als Reaktion auf Praktiken, die als unlauter oder diskriminierend angesehen werden, dauerhafte Handelsbeschränkungen, einschließlich zusätzlicher Zölle, zu verhängen.

 

Die erste der beiden Untersuchungen befasst sich mit mutmaßlichen Überkapazitäten in der Industrie und deren Ursachen; die zweite mit dem Fehlen oder der als unzureichend erachteten Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden.

 

Der Bundesrat hat erklärt, die vorgebrachten Vorwürfe zurückzuweisen, und beabsichtigt, den Standpunkt der Schweiz im Rahmen dieser Untersuchungen geltend zu machen, während er parallel dazu die Verhandlungen mit den US-Behörden fortsetzt, um eine Einigung zu erzielen.

 

Die FH verfolgt diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam und wird ihre Mitglieder über alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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