Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Eine wichtige Entwicklung zur Aufwertung beruflicher Qualifikationen, auch für Personen, die ihren Fachausweis bereits vor mehreren Jahren erworben haben.
Ein wichtiger Schritt für die höhere Berufsbildung
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, die am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten ist, führt neue Titelzusätze ein, die die Anerkennung der höheren Berufsbildung in der Schweiz stärken sollen.
Der Titelzusatz «Professional Bachelor» gilt für Personen, die eine eidgenössische Berufsprüfung bestanden haben, die zu einem eidgenössischen Fachausweis führt.
Diese Entwicklung trägt dazu bei, die Qualifikation, die durch einen anspruchsvollen beruflichen Werdegang erworben wurde und auf Fachkompetenzen sowie fundierter praktischer Erfahrung basiert, besser sichtbar zu machen.
Für Fachleute im Uhrenhandel stellt diese Anerkennung eine zusätzliche Gelegenheit dar, ihre Ausbildung und ihr Fachwissen aufzuwerten.
Was sind die Vorteile des «Professional Bachelor»?
1. Die berufliche Qualifikation aufwerten
Das eidgenössische Fachausweis bescheinigt beruflich anerkannte Kompetenzen auf eidgenössischer Ebene. Der Zusatz «Professional Bachelor» sorgt dafür, dass diese Qualifikation im beruflichen Umfeld und in Bewerbungsunterlagen besser erkennbar ist.
2. Den Werdegang übersichtlicher gestalten
Auf einem Arbeitsmarkt, auf dem Qualifikationen von verschiedenen Ansprechpartnern verstanden werden müssen, bietet diese Ergänzung eine zusätzliche Bezeichnung, mit der das erreichte Niveau der Berufsbildung besser sichtbar gemacht werden kann.
3. Das eigene Profil im internationalen Kontext besser präsentieren
Der Professional Bachelor trägt dazu bei, die Qualifikationen der höheren Berufsbildung international besser verständlich zu machen.
Besitzen Sie bereits ein eidgenössisches Fachausweis? Auch dann können Sie davon profitieren!
Dies ist einer der wichtigsten Aspekte dieser Entwicklung: Der «Professional Bachelor» steht auch Personen offen, die ihren eidgenössischen Fachausweis vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, unabhängig vom Jahr des Erwerbs. Es ist keine neue Prüfung erforderlich, und das SEFRI stellt den ehemaligen Absolventen keinen neuen Fachausweis aus.
Wie können Sie den Zusatz in Ihrer Berufsbezeichnung verwenden?
Wenn Sie Inhaber des eidgenössischen Fachausweises als Verkaufsberater/in für Uhren sind, können Sie den Zusatz «Professional Bachelor» ab sofort wie folgt in Ihrer offiziellen Berufsbezeichnung verwenden:
Eidgenössischer Fachausweiss Kundenberater/-in im Uhrenverkauf, Professional Bachelor
Diese Möglichkeit gilt auch für Personen, die ihren Fachausweis vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben.
Wie geht man konkret vor?
- Laden Sie das offizielle Dokument herunter, das vom SEFRI zur Verfügung gestellt wird.
- Fügen Sie es Ihrem eidgenössischen Fachausweis bei, beispielsweise bei einer Bewerbung oder im Rahmen des Nachweises Ihrer beruflichen Qualifikationen.
- Verwenden Sie Ihren vollständigen Titel, indem Sie die geschützte Berufsbezeichnung mit dem Zusatz «Professional Bachelor» kombinieren.
Das SEFRI weist zudem darauf hin, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, einen Diplomzusatz zu beantragen, der den Titelzusatz enthält. Dieses Verfahren kann kostenpflichtig sein und hängt insbesondere von der Einstufung des Diploms im Nationalen Qualifikationsrahmen für die Berufsbildung ab.
Und für zukünftige Absolventen?
Offizielle Quellen
Bei Fragen zu älteren Diplomen oder zur Verwendung des Zusatzes können Sie sich unter folgender Adresse an das SEFRI wenden: info.hbb@sbfi.admin.ch
- SEFRI, Medienmitteilung vom 24. Juni 2026: «Die Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft»
- SEFRI, FAQ für Absolventen
Diese Seite dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellt keine offizielle Mitteilung des Bundes dar. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation beziehen Sie sich bitte auf die oben genannten offiziellen Quellen des SEFRI.